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Ambulante Betreuung (Vor- und Nachbereitung, Ergänzung, SPFH, EB)

Kurzfristig, schnell, flexibel, bedarfsorientiert und zugewandt: Unser ambulantes Angebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien stellt sich schnell und flexibel auf die notwendige Unterstützung ein. Unsere Mitarbeiter verfügen über unterschiedliche Zusatzqualifikationen und bei Bedarf engagiert sich ein Team für die unterschiedlichen Bedarfe eines Familiensystems.

Egal ob es sich um eine Vor- oder Nachbereitung für eine stationäre Hilfe handelt, ein Ergänzungsangebot für eine bestehende stationäre Hilfe, die aufsuchende Arbeit in Familien, oder ob wir da anknüpfen, wo sich Kinder- und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf auch immer gerade befinden. Wir verfolgen eine systemische Sichtweise, sind lösungsorientiert und pragmatisch und legen Wert auf eine tragfähige Arbeitsbeziehung, die auch den Humor nicht außen vor lässt.

Unsere ambulanten Hilfen können nach Bedarf als Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) und als Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII) eingerichtet werden. Dies kann auch i.V.m. §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) und §41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) geschehen.

Wir informieren Sie gerne im persönlichen Gespräch.